Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anmietung eines Camping,-Stellplatzes am BWT – Bierwiesenteich Pfaffroda
Zwischen dem Gast (Mieter) und der Firma BWT-Bierwiesenteich Pfaffroda, Frau Mandy Wagner, (Vermieter) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen.
Mit der Anmeldung erkennt der Gast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.
1. Abschluss des Vertrages/Buchung
Der Gast meldet sich schriftlich (online oder in anderer Form) bei dem Vermieter an. Der Gast teilt Zeitraum, Personenzahl und andere Faktoren mit. Mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter kommt ein verbindlicher Vertrag zustande!
2. Buchung / Preise
Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste.
Der buchende Gast muss volljährig sein.
3. Preisänderungsklausel
Wir behalten uns vor die Preise anzupassen. Änderungen werden zeitig bekannt gegeben. Getätigte Buchungen bleiben davon unberührt.
4. Gästetaxe
Die Stadt Olbernhau erhebt eine Gästetaxe. Diese müssen wir als Vermieter abführen. Die Abgabe wird separat bei Anreise fällig. Die Höhe der Gebühren ist bei der Stadt Olbernhau (www.olbernhau.de) abzufragen.
5. gebuchte Personen
Während des gebuchten Zeitraumes ist es nicht erlaubt die Personen der Buchung zu wechseln. In solchen Fällen muss neu gebucht werden!
6. der Stellplatz
Ein Stellplatz ist mit maximal einem Wohnmobil inkl. Vorzelt, oder einem Wohnwagen ohne PKW inkl. Vorzelt belegbar. Die Preise des Stellplatzes gelten jeweils nur für die zuvor genannten zulässigen Objekte. Der Stellplatz ist maximal mit fünf Personen belegbar.
Wir behalten uns vor, aus versicherungs- und brandschutztechnischen Gründen die Aufnahme von weiteren Fahrzeugen, Transport-Anhängern und Zelten auf dem Stellplatz zu verweigern.
7. Bedingungen
Nicht gestattet ist/sind:
-Pools auf dem Stellplatz, Sperrmüllentsorgung,
-abstellen/fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art in den Gebäuden sowie im Eingangsbereich,
-offenes Feuer, hinterlassen von Steinen/Zeltheringen/Müll auf dem Stellplatz,
-Nutzung anderer Stellplätze, Heringe in Bäume schlagen, Lärmbelästigung
-Regenrinnen ziehen auf dem Stellplatz
-mehrere Vorzelte, Teppiche jegliche Art/Größe vor den Vorzelten
-Laden von Elektrokraftfahrzeugen/Plug-In Hybride, sowie das Heizen mit Elektroheizgeräten im Vorzelt. Bei Missachtung erheben wir eine Gebühr von 200,00 €.
8. Zahlung
Die Buchungsbestätigung stellt einen verbindlichen Vertrag dar!
Sie erhalten vom Vermieter eine Rechnung. Dort wird ihnen ausgewiesen wann sie selbige zu begleichen haben.
9. Rücktritt durch den Gast
Der Gast kann schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen
Rücktrittserklärung beim Vermieter maßgebend. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, steht dem Vermieter gemäß § 651h BGB eine Entschädigung wie folgt zu:
- Rücktritt bis 3 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
70% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
- Rücktritt 1 Tag vor Aufenthaltsbeginn:
100 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
10. Nichterscheinen/Verspätete Anreise
Sollten sie später Anreisen als vereinbart so informieren sie den Vermieter.
11. An- und Abreise
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind nach Möglichkeit einzuhalten.
12. Platzordnung
Die Platzordnung ist Bestandteil des Vertrages und wird dem Gast in geeigneter Form ausgehändigt.
13. Mängel / Reklamation
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).
14. Haustiere
Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände. Am Badeteich besteht Hundeverbot!
Bei auffälligem Verhalten des Tieres oder Beschwerden anderer Gäste wird der Vermieter den Haustierhalter inkl. des Tieres des Platzes verweisen.
15. Aufrechnung
Der Gast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
16. Haftung
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Camping findet für gewöhnlich in der Natur statt. Schäden die aus/durch Naturgewalten/höhere Gewalt entstehen (Sturm, Überschwemmung, Schnee, Hagel, Eichelschlag, Maderbiss, Vogelkot, etc.), sowie Diebstahl werden gegebenenfalls durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, Inhaltsversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung, etc., gedeckt. Wir empfehlen Ihnen eine geeignete Versicherung abzuschließen.
Für Schäden durch Naturgewalten/höhere Gewalt besteht kein Anspruch gegenüber dem Campingbetrieb.
17. Irrtümer
Der Vermieter behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
18. Gerichtsstand
Der Gast kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermieters ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.
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